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Filtermaßnahme wegen JMStV
Da die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (anscheinend ausgearbeitet vom Arbeitskreis "ahnungslose Vollidioten") vorsieht, dass Web-Angebote mit einer leicht auslesbaren Altersgrenze versehen sind, werde ich alle Angebote, die für Besucher unter 18 Jahren geeignet sind derart kennzeichnen, dass ein HTTP-Header X-Deutschland-Ist-Scheisse gesetzt wird. Entsprechend würde ein Header für einen "ab 16" geeigneten Inhalt so aussehen:
X-Deutschland-Ist-Scheisse: 16
Alle Inhalte ohne dieses Merkmal sind ausdrücklich nur für Personen geeignet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, was leider die Mehrheit der deutschen Legislative aufgrund zu geringer geistiger Reife ausschließen dürfte.
Das ist jedenfalls leicht auswertbar. Viel Spass beim Filtern.
By Shadowdancer, 2010-11-30, 16:21;
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Last updated at 2010-12-15, 15:08 by Shadowdancer